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Sortenschutz

Prüfungsumfang durch die Beschwerdekammer und Begründungspflicht– Allgemeines Gericht- T-177/16 – Mema v. CPVO

|Gert Würtenberger| Gemeinschaftlicher Sortenschutz wird für Sorten erteilt, die unterscheidbar, homogen, beständig und neu sind. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird im Rahmen einer Vergleichsanbauprüfung untersucht. Diese wird in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat erlassenen Prüfungsrichtlinien und den vom Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) gegebenen Weisungen durchgeführt. Die Prüfungsrichtlinien beschreiben unter anderem das für die technische Prüfung notwendige […]