|Gert Würtenberger| Aus Gründen der Markenpflege werden Waren von Herstellern nur über ausgewählte Händler vertrieben (sog. selektives Vertriebssystem). Zugleich wird Händlern, die an einem solchen Vertriebssystem partizipieren dürfen, die Verpflichtung auferlegt, nicht an Händler außerhalb des Systems, an sog. Außenseiter, zu verkaufen. Nach der Rechtsprechung sind solche Vertriebssysteme zulässig, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.