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Sortenschutz

EuGH – C-242/14 – Anmerkungen zum Urteil STV ./. Vogel

|Gert Würtenberger| Seit Jahren beschäftigt die im Sortenschutzrecht verankerte Regelung zum Nachbau von geschützten Sorten bestimmter agrarischer Gattungen die Gerichte. Bekanntlich bedarf die Verwendung von Erntegut zu Zwecken der Vermehrung in der Regel der Zustimmung des Sortenschutzinhabers. Eine Ausnahme bildet das sog. Landwirteprivileg. Danach dürfen Landwirte ohne vorherige Zustimmung des Sortenschutzinhabers Erntegut, das sie aus […]