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Sortenschutz

Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juli 2016 – C-226/15 P – Pink Lady vs. English Pink

|Gert Würtenberger| Bei der Vermarktung von Zierpflanzen spielt seit mehreren Jahrzehnten die Marke eine entscheidende Rolle. In der Regel sind dort die jeweiligen Sorten unter den ihnen vom Züchter zugeordneten Marken bekannt, während die Sortenbezeichnung allenfalls noch diejenigen kennen, die mit Pflanzen oder entsprechenden Schnittblumen handeln, nicht jedoch der Letztverbraucher.