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Sortenschutz

OLG Frankfurt Beschluss vom 19.05.2016 – 6 U 89/15

|Gert Würtenberger| Der sortenrechtliche Schutz erfasst das Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte. Nur ausnahmsweise ist auch das Erntegut geschützt, wenn dieses auf eine illegale Vermehrung zurückgeht und der Sortenschutzinhaber keine hinreichende Gelegenheit hatte, sein Recht gegenüber der illegalen Vermehrung geltend zu machen.